353 B
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§ 4 Berechnung des Einkommens in sonstigen Fällen
Für die Berechnung des Einkommens aus Einnahmen, die nicht unter die §§ 2 und 3 fallen, ist § 2 entsprechend anzuwenden. Hierzu gehören insbesondere Einnahmen aus 1.Sozialleistungen, 2.Vermietung und Verpachtung, 3.Kapitalvermögen sowie 4.Wehr-, Ersatz- und Freiwilligendienstverhältnissen.