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lawgit/laws_md/agrstatg/§74.md

253 B

§ 74 Erhebungsart, Periodizität, Merkmale, Erhebungszeitpunkt

Die Erhebung der Erzeugung wird allgemein jährlich durchgeführt. Es werden Merkmale über die Weinerzeugung erhoben. Erhebungszeitpunkt ist spätestens der 15. Januar des Folgejahres.