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lawgit/laws_md/laarchv/§5.md

995 B

§ 5

Aus den nachstehend aufgeführten Bereichen des Lastenausgleichs, insbesondere der Gewährung von Ausgleichsleistungen, übernimmt das Lastenausgleichsarchiv ausgewählte Unterlagen: 1.Mieterdarlehen, 2.Altsparergesetz, 3.Soforthilfegesetz, 4.Wohnraumhilfe, 5.Währungsausgleichsgesetz, 6.Ausbildungshilfe, 7.Beschwerdeausschüsse, 8.Arbeitsplatzdarlehen, 9.Heimförderung, 10.Hausratentschädigung, 11.Aufbaudarlehen Gewerbe, 12.Aufbaudarlehen Wohnungsbau, 13.Aufbaudarlehen Landwirtschaft, 14.Kriegsschadenrente, 15.Schadensfeststellung nach dem Feststellungsgesetz (soweit nicht von § 3 erfaßt), 16.Hauptentschädigung, 17.Mehrfachleistungen, 18.Härtefonds-Flüchtlingshilfegesetz, 19.Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds (VIA), 20.Reparationsschädengesetz (soweit nicht von § 3 Abs. 1 erfaßt). Dabei ist neben der Arbeitsweise der Ausgleichsverwaltung insbesondere die wirtschaftliche und gesellschaftliche Eingliederung des begünstigten Personenkreises darzustellen.