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lawgit/laws_md/kcang/§10.md

261 B

§ 10 Schutzmaßnahmen im privaten Raum

Cannabis und Vermehrungsmaterial sind am Wohnsitz und am gewöhnlichen Aufenthalt durch geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff durch Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, zu schützen.