JVEG
Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Geltungsbereich und Anspruchsberechtigte
- § 2 Geltendmachung und Erlöschen des Anspruchs, Verjährung
- § 3 Vorschuss
- § 4 Gerichtliche Festsetzung und Beschwerde
- § 4 Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- § 4 Elektronische Akte, elektronisches Dokument
- § 4 Rechtsbehelfsbelehrung
- § 5 Fahrtkostenersatz
- § 6 Entschädigung für Aufwand
- § 7 Ersatz für sonstige Aufwendungen
- § 8 Grundsatz der Vergütung
- § 8 Wegfall oder Beschränkung des Vergütungsanspruchs
- § 9 Honorare für Sachverständige und für Dolmetscher
- § 10 Honorar für besondere Leistungen
- § 11 Honorar für Übersetzer
- § 12 Ersatz für besondere Aufwendungen
- § 13 Besondere Vergütung
- § 14 Vereinbarung der Vergütung
- § 15 Grundsatz der Entschädigung
- § 16 Entschädigung für Zeitversäumnis
- § 17 Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung
- § 18 Entschädigung für Verdienstausfall
- § 19 Grundsatz der Entschädigung
- § 20 Entschädigung für Zeitversäumnis
- § 21 Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung
- § 22 Entschädigung für Verdienstausfall
- § 23 Entschädigung Dritter
- § 24 Übergangsvorschrift
- § 25 Übergangsvorschrift aus Anlass des Inkrafttretens dieses Gesetzes