225 B
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§ 8 Schuldner der Mautgebühr
Schuldner der Mautgebühr (Schuldner) ist, wer 1.über den Gebrauch des Fahrzeuges bestimmt, 2.das Fahrzeug führt, 3.Halter des Fahrzeuges ist. Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.