166 B
166 B
§ 11 Geschäftsordnung
Im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Vorschriften und den Bestimmungen dieser Satzung gibt sich der Aufsichtsrat seine Geschäftsordnung.
Im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Vorschriften und den Bestimmungen dieser Satzung gibt sich der Aufsichtsrat seine Geschäftsordnung.