359 B
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§ 9 Angleichungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der
Rentenversicherung
Die Angleichungsfaktoren zur Ermittlung des Wertes von angleichungsdynamischen Anrechten nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a des Versorgungsausgleichs-Überleitungsgesetzes betragen bei einer Entscheidung über den Versorgungsausgleich nach dem 1. Januar 1994 und
[Tabelle]