124 B
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§ 16
Als Entschädigung werden geleistet 1.Rente, 2.Abfindung im Falle der Wiederverheiratung, 3.Kapitalentschädigung.
Als Entschädigung werden geleistet 1.Rente, 2.Abfindung im Falle der Wiederverheiratung, 3.Kapitalentschädigung.