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lawgit/laws_md/vgv_2016/§61.md
2026-05-19 21:08:48 +00:00

240 B

§ 61 Ausführungsbedingungen

Für den Beleg, dass die angebotene Leistung den geforderten Ausführungsbedingungen gemäß § 128 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen entspricht, gelten die §§ 33 und 34 entsprechend.