604 B
604 B
SGB2_48AFKV
Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
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