355 B
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§ 16
Zur Bezeichnung des Berechtigten sind im Schiffregister einzutragen: 1.bei natürlichen Personen der Name (Vorname und Familienname), der Beruf und der Wohnort sowie nötigenfalls andere die Berechtigten deutlich kennzeichnende Merkmale; 2.bei rechtsfähigen Personengesellschaften und juristischen Personen die Firma oder der Name und der Sitz.