154 B
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§ 7 Auswirkungen auf den Sozialzuschlag
Die sich nach den §§ 4 und 5 ergebenden Erhöhungsbeträge werden auf den Sozialzuschlag nicht angerechnet.
Die sich nach den §§ 4 und 5 ergebenden Erhöhungsbeträge werden auf den Sozialzuschlag nicht angerechnet.