134 B
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§ 51 Teile der Laufbahnprüfung
Die Laufbahnprüfung besteht aus 1.einer schriftlichen Prüfung und 2.einer mündlichen Prüfung.
Die Laufbahnprüfung besteht aus 1.einer schriftlichen Prüfung und 2.einer mündlichen Prüfung.