MEDINFOFANGAUSBV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste/zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2 Ausbildungsdauer
- § 3 Ausbildungsberufsbild
- § 4 Ausbildungsrahmenplan
- § 5 Ausbildungsplan
- § 6 Berichtsheft
- § 7 Zwischenprüfung
- § 8 Abschlußprüfung in der Fachrichtung Archiv
- § 9 Abschlußprüfung in der Fachrichtung Bibliothek
- § 10 Abschlußprüfung in der Fachrichtung Information und Dokumentation
- § 11 Abschlußprüfung in der Fachrichtung Bildagentur
- § 12 Abschlussprüfung in der Fachrichtung Medizinische Dokumentation
- § 13 Übergangsregelung
- § 14 Inkrafttreten/Außerkrafttreten