911 B
911 B
LWALTSCHV
Verordnung zur Durchführung des Landwirtschafts-Altschuldengesetzes
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Angemessenheit der Vergütungen
- § 2 Vorzulegende Unterlagen
- § 3 Allgemeine Grundsätze zur Ermittlung des Ablösebetrages
- § 4 Ermittlung des Barwertes der zukünftigen Zahlungen aus Gewinn
- § 5 Ermittlung des Barwertes der zukünftigen Zahlungen aus der Veräußerung nicht betriebsnotwendigen Vermögens
- § 6 Berücksichtigung noch ausstehender Zahlungsverpflichtungen aus der Rangrücktrittsvereinbarung
- § 7 Ermittlung des Mindestablösebetrages nach § 7 Abs. 1 Satz 4 des Landwirtschafts-Altschuldengesetzes
- § 8 Barwertberechnung
- § 9 Verfahrensgrundsätze zur Bestimmung des Ablösebetrages
- § 10 Inkrafttreten