301 B
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LUFTVODV_258
Zweihundertachtundfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Strausberg)
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.