289 B
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LUFTVODV_197
Hundertsiebenundneunzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Frankfurt am Main)
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.