LUFTVODV_176_2024
Hundertsechsundsiebzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flugplatz Kiel-Holtenau)
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.