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408 B

§ 8 Vorbereitung der Vollversammlung

Von der Einberufung der Vollversammlung an sind in dem Geschäftsraum der LPG zur Einsicht der Mitglieder mindestens 14 Tage vorher auszulegen: 1.der Teilungsplan und seine Anlagen; 2.die Bilanz der LPG; 3.der nach § 6 vorzulegende Teilungsbericht; 4.der Bericht der Revisionskommission sowie die Stellungnahme des zuständigen Kreditinstitutes gemäß § 9 Abs. 2.