Files
lawgit/laws_md/lanpg/§38.md

318 B

§ 38 Umwandlung eingetragener Genossenschaften

Eine eingetragene Genossenschaft, die durch formwechselnde Umwandlung einer LPG entstanden ist, kann durch erneuten Formwechsel in eine rechtsfähige Personengesellschaft umgewandelt werden; für die Umwandlung gelten die Vorschriften dieses Abschnitts entsprechend.