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KMAG
Gesetz zur Aufsicht über Märkte für Kryptowerte
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Ziel und Geltungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Aufgaben der Bundesanstalt
- § 4 Allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt
- § 5 Sofortige Vollziehbarkeit
- § 6 Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank
- § 7 Zusammenarbeit mit sonstigen Stellen
- § 8 Verschwiegenheitspflicht
- § 9 Einschreiten gegen unerlaubte Geschäfte
- § 10 Verfolgung unerlaubter Geschäfte
- § 11 Ergänzende Bestimmungen zum Zulassungsverfahren; Verordnungsermächtigungen
- § 12 Ergänzende Bestimmungen zum Entzug der Zulassung
- § 13 Befugnisse nach Entzug oder Erlöschen der Zulassung
- § 14 Bekanntmachungen und Registervorschriften
- § 15 Aussetzung und Untersagung eines öffentlichen Angebots oder der Zulassung zum Handel
- § 16 Befugnisse hinsichtlich Kryptowerte-Whitepapers und modifizierter Kryptowerte-Whitepapers
- § 17 Befugnisse hinsichtlich Marketingmitteilungen
- § 18 Bekanntmachung marktrelevanter Informationen
- § 19 Haftung bei fehlendem Kryptowerte-Whitepaper
- § 20 Auskünfte und Prüfungen
- § 21 Anzeige- und Meldewesen; Verordnungsermächtigung
- § 22 Maßnahmen hinsichtlich Organversammlungen von Instituten
- § 23 Abberufung von Mitgliedern des Leitungsorgans; Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte
- § 24 Weitere Maßnahmen gegen Mitglieder des Leitungsorgans
- § 25 Ergänzende Bestimmungen zur Übernahme von Instituten
- § 26 Digitale operationale Resilienz
- § 27 Mindeststückelung; Betragsbegrenzung
- § 28 Ergänzende Bestimmungen zum Reservevermögen und zur Sicherung entgegengenommener Geldbeträge
- § 29 Aussetzung und Untersagung der Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen; Einschreiten bei Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen entgegen Artikel 60 der Verordnung (EU) 2023/1114
- § 30 Bekanntmachung wesentlicher Informationen zu Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen
- § 31 Verfolgung von Marktmissbrauch
- § 32 Verschwiegenheitspflicht bei Maßnahmen wegen eines möglichen Verstoßes gegen Artikel 89 oder 91 der Verordnung (EU) 2023/1114
- § 33 Anzeige straftatbegründender Tatsachen
- § 34 Aussetzung des Handels und Ausschluss von Kryptowerten vom Handel; Maßnahmen in Bezug auf mit dem Kryptowert verbundene Derivate
- § 35 Bekanntmachung marktrelevanter Informationen zum Handel zugelassener Kryptowerte
- § 36 Übermittlung von Insiderinformationen; Verordnungsermächtigung
- § 37 Pflicht zur Rechnungslegung
- § 38 Pflicht zur Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Abschlussprüfungsberichten
- § 39 Pflicht zur Bestellung des Abschlussprüfers und zur Anzeige
- § 40 Besondere Pflichten des Abschlussprüfers; Verordnungsermächtigung
- § 41 Maßnahmen zur Verbesserung der Eigenmittelausstattung
- § 42 Maßnahmen bei organisatorischen Mängeln
- § 43 Einstweilige Maßnahmen bei Gefahr
- § 44 Insolvenz
- § 45 Zuordnung verwahrter Kryptowerte, Kosten der Aussonderung
- § 46 Strafvorschriften
- § 47 Bußgeldvorschriften
- § 48 Ordnungsgelder
- § 49 Mitteilungen in Strafsachen
- § 50 Übergangsvorschrift zur Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen nach Artikel 143 der Verordnung (EU) 2023/1114; Verordnungsermächtigung
- § 51 Übergangsvorschrift zur Rechnungslegung