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252 B

§ 3 Gliederung der Prüfung

(1) Die Prüfung beinhaltet die Prüfungsteile: 1.Tiergesundheit und Tierschutz, 2.Funktionelle Klauenpflege, 3.Rechtsgrundlagen, Wirtschafts- und Sozialkunde.

(2) Die Prüfung ist nach den §§ 4 bis 6 durchzuführen.