KFZMECHAAUSBV_2013
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker und zur Kraftfahrzeugmechatronikerin
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2 Dauer der Berufsausbildung
- § 3 Struktur der Berufsausbildung
- § 4 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
- § 5 Durchführung der Berufsausbildung
- § 6 Abschluss- oder Gesellenprüfung
- § 7 Teil 1 der Abschluss- oder Gesellenprüfung
- § 8 Teil 2 der Abschluss- oder Gesellenprüfung
- § 9 Gewichtungs- und Bestehensregelungen
- § 10 Fortsetzung der Berufsausbildung
- § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten