839 B
839 B
KASSENSICHV
Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Elektronische Aufzeichnungssysteme
- § 2 Protokollierung von digitalen Grundaufzeichnungen
- § 3 Speicherung der Grundaufzeichnungen
- § 4 Einheitliche digitale Schnittstelle
- § 5 Anforderungen an die technische Sicherheitseinrichtung
- § 6 Anforderungen an den Beleg
- § 7 Anforderungen an EU-Taxameter
- § 8 Anforderungen an Wegstreckenzähler
- § 9 Übergangsregelung für EU-Taxameter mit INSIKA-Technik
- § 10 Anwendungszeitpunkt für Wegstreckenzähler
- § 11 Zertifizierung