KARTKREBS_KARTZYSTV
Verordnung zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses und der Kartoffelzystennematoden
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Züchtungs- und Haltungsverbot
- § 2 Anzeigepflichten
- § 3 Ausnahmen zu Versuchs- und Züchtungszwecken
- § 4 Abgrenzung und Aufhebung der Sicherheitszone
- § 5 Schutzmaßnahmen in der Sicherheitszone
- § 6 Verwendung und Behandlung
- § 7 Anforderungen an Felder für die Erzeugung von Pflanzen zum Anpflanzen
- § 8 Untersuchung von Anbauflächen
- § 9 Erhebungen zur Feststellung der Verbreitung von Kartoffelzystennematoden
- § 10 Amtliches Verzeichnis
- § 11 Maßnahmen bei Befall mit Kartoffelzystennematoden
- § 12 Amtliches Bekämpfungsprogramm
- § 13 Verwendung und Behandlung von kontaminierten Pflanzen
- § 14 Anforderung an Verarbeitungsbetriebe für Kartoffeln
- § 15 Ausnahmen für Nachbau
- § 16 Ordnungswidrigkeiten
- § 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten