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JVKOSTG
Gesetz über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Kostenfreiheit
- § 3 Kostenfreie Amtshandlungen
- § 4 Höhe der Kosten
- § 5 Verjährung, Verzinsung
- § 5 Elektronische Akte, elektronisches Dokument, Rechtsbehelfsbelehrung
- § 6 Fälligkeit der Kosten im Allgemeinen
- § 7 Fälligkeit bestimmter Auslagen
- § 8 Vorschuss
- § 9 Zurückbehaltungsrecht
- § 10 Ermäßigung der Gebühren und Absehen von der Kostenerhebung
- § 11 Absehen von der Kostenerhebung wegen des öffentlichen Interesses
- § 12 Nichterhebung von Kosten in bestimmten Fällen
- § 13 Nichterhebung von Kosten bei unrichtiger Sachbehandlung
- § 14 Amtshandlungen auf Antrag
- § 15 Datenabruf aus einem Register oder dem Grundbuch
- § 15 Schutzschriftenregister
- § 16 Unternehmensregister
- § 16 Behördliche Schlichtung nach § 57a des Luftverkehrsgesetzes
- § 17 Mahnung bei der Forderungseinziehung nach dem Justizbeitreibungsgesetz
- § 18 Weitere Fälle der Kostenhaftung
- § 19 Mehrere Kostenschuldner
- § 20 Übermittlung gerichtlicher Entscheidungen
- § 21 Auskunft für wissenschaftliche Forschungsvorhaben
- § 22 Einwendungen und gerichtliches Verfahren
- § 23 Bekanntmachung von Neufassungen
- § 24 Übergangsvorschrift
- § 25 Übergangsvorschrift aus Anlass des Inkrafttretens dieses Gesetzes