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649 B
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§ 2 Zweck des Sondervermögens

Aus dem Sondervermögen sollen folgende Maßnahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung vom 14. Januar 2009 bis zu einem Betrag von 20,4 Milliarden Euro finanziert werden: Finanzhilfen für zusätzliche Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder mit bis zu 10 Milliarden Euro, Investitionen des Bundes mit bis zu 4 MilliardenEuro, Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage mit bis zu 5 Milliarden Euro, Ausweitung des zentralen Innovationsprogramms Mittelstand mit bis zu 900 Millionen Euro und Förderung anwendungsorientierter Forschung im Bereich Mobilität mit bis zu 500 Millionen Euro.