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INVEKOSV_2015
Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Zuständigkeit
- § 3 Referenzflächensysteme
- § 4 Begriff der landwirtschaftlichen Parzelle
- § 5 Muster, Vordrucke und Formulare
- § 6 Elektronische Kommunikation
- § 7 Form und Frist
- § 8 Betriebsbezogene Angaben
- § 10 Flächenbezogene Angaben
- § 10 Zusätzliche Angaben für bestimmte Flächen im Antragsjahr 2018
- § 11 Besondere Angaben für die Zwecke der Überprüfung der Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden
- § 11 Änderung bei Flächennutzungen im Umweltinteresse
- § 12 Angaben bei Anbau von Nutzhanf
- § 13 Angaben beim Anbau von Hopfen
- § 13 Angaben bei Niederwald mit Kurzumtrieb
- § 14 Erklärung bei Beantragung der Umverteilungsprämie
- § 15 Angaben bei Beantragung der Zahlung für Junglandwirte
- § 16 Angaben hinsichtlich der Einhaltung grundlegender Anforderungen
- § 17 Betriebsnummer
- § 18 Mindestgröße einer landwirtschaftlichen Parzelle
- § 19 Landschaftselemente
- § 20 Gewährung von Zahlungen bei Übertragung des Betriebes
- § 21 Antrag auf Zuweisung der Zahlungsansprüche
- § 22 Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände
- § 23 Übertragung von Zahlungsansprüchen
- § 24 Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung
- § 25 Antrag auf Genehmigung der Umwandlung von Dauergrünland
- § 25 Antrag auf Aufhebung der Bestimmung von Dauergrünland als umweltsensibel
- § 25 Mitteilungspflichten nach § 15 Absatz 2b Satz 2 und § 16 Absatz 6 Satz 2 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
- § 26 Antrag
- § 27 Meldung über Hopfenflächen
- § 28 Erntetermin, Kontrollen
- § 29 Nicht beihilfefähige Hanfsorten, Bekanntmachung
- § 30 Nachweis- und Meldepflichten des Betriebsinhabers
- § 30 Anzeige des Umpflügens von bestimmten Flächen mit Gras oder anderen Grünfutterpflanzen
- § 31 Duldungs- und Mitwirkungspflichten
- § 32 Mitteilungspflichten der Länder und der Bundesstellen
- § 33 Ordnungswidrigkeiten
- § 34 Zuständige Verwaltungsbehörde
- § 35 Übergangsvorschrift