147 B
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§ 2 Anmeldung und Teilnahme
Anmeldung und Teilnahme erfolgen bei den nach § 20a der Integrationskursverordnung zugelassenen Prüfungsstellen.
Anmeldung und Teilnahme erfolgen bei den nach § 20a der Integrationskursverordnung zugelassenen Prüfungsstellen.