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lawgit/laws_md/insstatg/§1.md

232 B

§ 1 Insolvenz- und Restrukturierungsstatistik

Für wirtschaftspolitische Planungsentscheidungen werden über Insolvenzverfahren und Restrukturierungssachen monatliche und jährliche Erhebungen als Bundesstatistik durchgeführt.