HWO_5AABS2V
Verordnung über den automatisierten Datenabruf der Handwerkskammern nach § 5a Abs. 2 der Handwerksordnung
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
Verordnung über den automatisierten Datenabruf der Handwerkskammern nach § 5a Abs. 2 der Handwerksordnung
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.