HKRNDV
Durchführungsverordnung über Herkunfts- und Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Registerführung
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Kommunikation mit der Registerverwaltung
- § 4 Korrektur von Fehlern
- § 5 Benennung der Verwendungsgebiete und Bestimmung der Verwendungsregionen für Regionalnachweise
- § 6 Kontoeröffnung im Herkunftsnachweisregister
- § 7 Kontoeröffnung im Regionalnachweisregister
- § 8 Registrierung von Dienstleistern und Beauftragung und Bevollmächtigung von Dienstleistern durch den Kontoinhaber
- § 9 Kontoführung durch Nutzer und Hauptnutzer
- § 10 Übermittlung der Daten von Umweltgutachtern und Umweltgutachterorganisationen
- § 11 Übermittlung der Daten von Betreibern der Elektrizitätsversorgungsnetze
- § 12 Voraussetzungen für die Ausstellung von Herkunftsnachweisen
- § 13 Ausstellung von Herkunftsnachweisen für Strom aus Pumpspeicherkraftwerken und aus Laufwasserkraftwerken mit Pumpbetrieb ohne Speicherung
- § 14 Ausstellung von Herkunftsnachweisen für Strom aus Grenzkraftwerken
- § 15 Ablehnung der Ausstellung von Herkunftsnachweisen ohne entsprechende Stromerzeugung
- § 16 Inhalte des Herkunftsnachweises
- § 17 Festlegung des Erzeugungszeitraums bei Herkunftsnachweisen
- § 18 Voraussetzungen für die Ausstellung von Regionalnachweisen
- § 19 Inhalte des Regionalnachweises
- § 20 Festlegung des Erzeugungszeitraums bei Regionalnachweisen
- § 21 Anlagenregistrierung im Herkunftsnachweisregister
- § 22 Einsatz von Umweltgutachter oder Umweltgutachterorganisation bei der Anlagenregistrierung im Herkunftsnachweisregister
- § 23 Anlagenregistrierung im Regionalnachweisregister
- § 24 Änderung von Anlagendaten
- § 25 Registrierung von Gesamtanlagen
- § 26 Gültigkeitsdauer der Anlagenregistrierung; erneute Anlagenregistrierung
- § 27 Löschung der Anlagenregistrierung und Wechsel des Anlagenbetreibers
- § 28 Übertragung von Herkunftsnachweisen
- § 29 Übertragung und Rückbuchung von Regionalnachweisen
- § 30 Verwendung und Entwertung von Herkunftsnachweisen
- § 30 Gekoppelte Lieferung von Herkunftsnachweisen
- § 31 Verwendung und Entwertung von Regionalnachweisen, Ausweisung in der Stromkennzeichnung
- § 32 Löschung von Herkunftsnachweisen
- § 33 Löschung von Regionalnachweisen
- § 34 Verfall von Herkunftsnachweisen
- § 35 Verfall von Regionalnachweisen
- § 36 Anerkennung von Herkunftsnachweisen von ausländischen registerführenden Stellen
- § 37 Import anerkannter Herkunftsnachweise
- § 38 Allgemeine Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten
- § 39 Pflichten bei der Nutzung des Herkunftsnachweisregisters oder des Regionalnachweisregisters
- § 40 Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten der Kontoinhaber
- § 41 Übermittlungs- und Mitteilungspflichten der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen und der Anlagenbetreiber
- § 42 Begutachtungspflichten bei im Herkunftsnachweisregister registrierten Biomasseanlagen
- § 42 Begutachtungspflichten bei im Herkunftsnachweisregister registrierten hocheffizienten KWK-Anlagen
- § 43 Tätigkeit von Umweltgutachtern und Umweltgutachterorganisationen
- § 44 Vorlage weiterer Unterlagen durch Anlagenbetreiber und Kontoinhaber
- § 45 Erhebung, Speicherung und Verwendung von personenbezogenen Daten
- § 46 Datenübermittlung
- § 47 Löschung von Daten
- § 48 Ordnungswidrigkeiten
- § 49 Sperrung und Entsperrung des Kontos
- § 50 Schließung des Kontos
- § 51 Ausschluss von der Teilnahme an den Registern, erneute Teilnahme nach Ausschluss
- § 52 Nutzungsbedingungen
- § 53 Ausschluss des Widerspruchsverfahrens