152 B
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§ 1 Dauer des Vorbereitungsdienstes
Der Vorbereitungsdienst für den höheren Auswärtigen Dienst dauert mindestens zwölf, in der Regel 14 Monate.
Der Vorbereitungsdienst für den höheren Auswärtigen Dienst dauert mindestens zwölf, in der Regel 14 Monate.