622 B
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GRSIDAV
Verordnung über den automatisierten Datenabgleich bei Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Verfahren bei der Bundesagentur für Arbeit
- § 1 Verfahren bei den zugelassenen kommunalen Trägern
- § 1 Verfahren bei der Kopfstelle
- § 2 Verfahren bei den Auskunftsstellen und der Datenstelle der Rentenversicherung
- § 3 Anforderungen an die Datenübermittlung
- § 4 Einzelheiten des Datenabgleichverfahrens
- § 5 Kosten der Kopfstelle