GPV
Verordnung über die Zulassung privater Gegenprobensachverständiger und über Regelungen für amtliche Gegenproben
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Grundsatz
- § 2 Zulassungsvoraussetzungen
- § 3 Zulassungsverfahren
- § 4 Anzeigeverfahren
- § 5 Akkreditierung von Prüflaboratorien als Voraussetzung für die Zulassung von Gegenprobensachverständigen
- § 6 Bestehende Zulassungen
- § 7 Unterrichtung des Herstellers über die Zurücklassung von amtlich entnommenen Proben
- § 8 Ordnungswidrigkeiten