277 B
277 B
§ 45 Modulprüfungen in den Fachstudien
Die Modulprüfungen während der Fachstudien können aus einem oder mehreren der folgenden Prüfungsformate bestehen: 1.Klausur, 2.Hausarbeit, 3.Präsentation, 4.Projektarbeit, 5.mündliche Prüfung, 6.Gruppengespräch (Kolloquium).