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300 B

§ 13 Prüfungsbereiche

Die Abschluss- oder Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.„Herstellen von Glasapparaten“, 2.„Bearbeiten von Halbzeugen“, 3.„Technologie im Glasapparatebau“, 4.„Herstellungsprozesse“ sowie 5.„Wirtschafts- und Sozialkunde“.