GESBERGV
Bergverordnung zum gesundheitlichen Schutz der Beschäftigten
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Räumliche und sachliche Anwendung
- § 2 Eignungsuntersuchungen
- § 3 Fristen für die Erst- und Nachuntersuchungen
- § 4 Arbeitsmedizinische Vorsorge
- § 5 Durchführung der Untersuchungen
- § 6 Mitteilung, Aufzeichnung, Aufbewahrung
- § 7 Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
- § 8 Ermittlung der persönlichen Belastung durch fibrogene Grubenstäube
- § 9 Zulässige persönliche Staubbelastungswerte
- § 10 Einstufung der Betriebspunkte
- § 11 Staubmessungen
- § 12 Überwachung der staubexponierten Personen
- § 13 Maßnahmen bei Belastung durch fibrogene Grubenstäube
- § 14 Unterrichtung
- § 15 Übertragung von Pflichten
- § 16 Behördliche Ausnahmen
- § 17 Ordnungswidrigkeiten
- § 18 Übergangsvorschriften