561 B
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§ 4 Handlungsbereiche
Die Prüfung erstreckt sich auf die folgenden Handlungsbereiche: 1.unternehmensspezifische Strategiefelder erkennen und ausgestalten, 2.normenbestimmte und finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Unternehmensstrategie bewerten, 3.nationale und internationale Leistungsprozesse organisieren, 4.Unternehmensorganisation zur Sicherstellung der Leistungs- und Unternehmensprozesse unter Berücksichtigung der strategischen Vorgaben gestalten, 5.Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen.