7.7 KiB
7.7 KiB
GEG
Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Zweck und Ziel
- § 2 Anwendungsbereich
- § 3 Begriffsbestimmungen
- § 4 Vorbildfunktion der öffentlichen Hand
- § 5 Grundsatz der Wirtschaftlichkeit
- § 6 Verordnungsermächtigung zur Verteilung der Betriebskosten und zu Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen
- § 6 Verordnungsermächtigung zur Versorgung mit Fernkälte
- § 7 Regeln der Technik
- § 8 Verantwortliche
- § 9 Überprüfung der Anforderungen an zu errichtende und bestehende Gebäude
- § 9 Länderregelung
- § 10 Grundsatz und Niedrigstenergiegebäude
- § 11 Mindestwärmeschutz
- § 12 Wärmebrücken
- § 13 Dichtheit
- § 14 Sommerlicher Wärmeschutz
- § 15 Gesamtenergiebedarf
- § 16 Baulicher Wärmeschutz
- § 17 Aneinandergereihte Bebauung
- § 18 Gesamtenergiebedarf
- § 19 Baulicher Wärmeschutz
- § 20 Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Wohngebäudes
- § 21 Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Nichtwohngebäudes
- § 22 Primärenergiefaktoren
- § 23 Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien
- § 24 Einfluss von Wärmebrücken
- § 25 Berechnungsrandbedingungen
- § 26 Prüfung der Dichtheit eines Gebäudes
- § 27 Gemeinsame Heizungsanlage für mehrere Gebäude
- § 28 Anrechnung mechanisch betriebener Lüftungsanlagen
- § 29 Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs und des Transmissionswärmeverlustes bei aneinandergereihter Bebauung von Wohngebäuden
- § 30 Zonenweise Berücksichtigung von Energiebedarfsanteilen bei einem zu errichtenden Nichtwohngebäude
- § 31 Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude
- § 32 Vereinfachtes Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude
- § 33 Andere Berechnungsverfahren
- § 46 Aufrechterhaltung der energetischen Qualität; entgegenstehende Rechtsvorschriften
- § 47 Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes
- § 48 Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Änderung
- § 49 Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten
- § 50 Energetische Bewertung eines bestehenden Gebäudes
- § 51 Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Erweiterung und Ausbau
- § 57 Verbot von Veränderungen; entgegenstehende Rechtsvorschriften
- § 58 Betriebsbereitschaft
- § 59 Sachgerechte Bedienung
- § 60 Wartung und Instandhaltung
- § 60 Prüfung und Optimierung von Wärmepumpen
- § 60 Prüfung und Optimierung älterer Heizungsanlagen
- § 60 Hydraulischer Abgleich und weitere Maßnahmen zur Heizungsoptimierung
- § 61 Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe
- § 62 Wasserheizung, die ohne Wärmeübertrager an eine Nah- oder Fernwärmeversorgung angeschlossen ist
- § 63 Raumweise Regelung der Raumtemperatur
- § 64 Umwälzpumpe, Zirkulationspumpe
- § 65 Begrenzung der elektrischen Leistung
- § 66 Regelung der Be- und Entfeuchtung
- § 67 Regelung der Volumenströme
- § 68 Wärmerückgewinnung
- § 69 Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen
- § 70 Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen
- § 71 Anforderungen an eine Heizungsanlage
- § 71 Gebäudeautomation
- § 71 Anforderungen bei Anschluss an ein Wärmenetz und Pflichten für Wärmenetzbetreiber
- § 71 Anforderungen an die Nutzung einer Wärmepumpe
- § 71 Anforderungen an die Nutzung einer Stromdirektheizung
- § 71 Anforderungen an eine solarthermische Anlage
- § 71 Anforderungen an Biomasse und Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate
- § 71 Anforderungen an eine Heizungsanlage zur Nutzung von fester Biomasse
- § 71 Anforderungen an eine Wärmepumpen- oder eine Solarthermie-Hybridheizung
- § 71 Allgemeine Übergangsfrist
- § 71 Übergangsfristen bei Neu- und Ausbau eines Wärmenetzes
- § 71 Übergangsfristen bei einer Heizungsanlage, die sowohl Gas als auch Wasserstoff verbrennen kann; Festlegungskompetenz
- § 71 Übergangsfristen bei einer Etagenheizung oder einer Einzelraumfeuerungsanlage
- § 71 Übergangsfrist bei einer Hallenheizung
- § 71 Verfahren für Gemeinschaften der Wohnungseigentümer
- § 71 Regelungen zum Schutz von Mietern
- § 71 Verordnungsermächtigung zu dem Einsatz von Kältemitteln in elektrischen Wärmepumpen und Wärmepumpen-Hybridheizungen
- § 72 Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen
- § 73 Ausnahme
- § 74 Betreiberpflicht
- § 75 Durchführung und Umfang der Inspektion
- § 76 Zeitpunkt der Inspektion
- § 77 Fachkunde des Inspektionspersonals
- § 78 Inspektionsbericht; Registriernummern
- § 79 Grundsätze des Energieausweises
- § 80 Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen
- § 81 Energiebedarfsausweis
- § 82 Energieverbrauchsausweis
- § 83 Ermittlung und Bereitstellung von Daten
- § 84 Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz
- § 85 Angaben im Energieausweis
- § 86 Energieeffizienzklasse eines Wohngebäudes
- § 87 Pflichtangaben in einer Immobilienanzeige
- § 88 Ausstellungsberechtigung für Energieausweise
- § 89 Fördermittel
- § 90 Geförderte Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien
- § 91 Verhältnis zu den Anforderungen an ein Gebäude
- § 92 Erfüllungserklärung
- § 93 Pflichtangaben in der Erfüllungserklärung
- § 94 Verordnungsermächtigung
- § 95 Behördliche Befugnisse
- § 96 Private Nachweise
- § 97 Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers
- § 98 Registriernummer
- § 99 Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen
- § 100 Nicht personenbezogene Auswertung von Daten
- § 101 Verordnungsermächtigung; Erfahrungsberichte der Länder
- § 102 Befreiungen
- § 103 Innovationsklausel
- § 104 Kleine Gebäude und Gebäude aus Raumzellen
- § 105 Baudenkmäler und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz
- § 106 Gemischt genutzte Gebäude
- § 107 Wärmeversorgung im Quartier
- § 108 Bußgeldvorschriften
- § 109 Anschluss- und Benutzungszwang
- § 110 Anforderungen an Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung und an Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
- § 111 Allgemeine Übergangsvorschriften
- § 112 Übergangsvorschriften für Energieausweise
- § 113 Übergangsvorschriften für Aussteller von Energieausweisen
- § 114 Übergangsvorschrift über die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik
- § 115 Übergangsvorschrift für Geldbußen