388 B
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GEBAV_3
Dritte Verordnung zur Anpassung der Höhe der Vergütungen nach der Gebührenordnung für Ärzte, der Gebührenordnung für Zahnärzte sowie nach der Hebammenhilfe-Gebührenverordnung in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.