492 B
492 B
GASV
Verordnung zur Bestimmung von weiteren grundlegenden Anforderungen an Geräte sowie zur Bestimmung von Äquivalenzen nationaler Schnittstellen und Geräteklassenkennungen auf dem Gebiet der Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.