176 B
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§ 6 Hilfsmerkmale
Hilfsmerkmale sind: 1.Name und Anschrift der Auskunftspflichtigen sowie 2.Name und Kontaktdaten der Personen, die für Rückfragen zur Verfügung stehen.
Hilfsmerkmale sind: 1.Name und Anschrift der Auskunftspflichtigen sowie 2.Name und Kontaktdaten der Personen, die für Rückfragen zur Verfügung stehen.