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Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Fachwirt für Güterverkehr und Logistik oder Geprüfte Fachwirtin für Güterverkehr und Logistik – Bachelor Professional in Transport Management and Logistics
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
- § 2 Zulassungsvoraussetzungen
- § 3 Inhalt und Gliederung der Prüfung
- § 4 Prüfungsbereich „Entwickeln und Vermarkten von Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen“
- § 5 Prüfungsbereich „Erstellen von Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen“
- § 6 Prüfungsbereich „Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit sicherstellen“
- § 7 Form und Ablauf der Prüfung
- § 8 Schriftliche Prüfung
- § 9 Mündliche Prüfung
- § 10 Bewertung der Prüfungsleistungen
- § 11 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
- § 12 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- § 13 Zeugnisse
- § 14 Wiederholung der Prüfung
- § 15 Befreiung vom schriftlichen Teil der Ausbildereignungsprüfung
- § 16 Übergangsvorschriften
- § 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten