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FPACKV
Verordnung über Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Kennzeichnung der Nennfüllmenge
- § 4 Allgemeine Vorschriften bei Kennzeichnung nach Gewicht oder Volumen
- § 5 Abtropfgewicht
- § 6 Besondere Vorschriften bei Kennzeichnung nach Gewicht oder Volumen
- § 7 Fertigpackungen mit Lebensmitteln
- § 8 Herstellerangabe
- § 9 Allgemeine Nennfüllmengenanforderungen
- § 10 Besondere Nennfüllmengenanforderungen
- § 11 ℮-Zeichen
- § 12 Anforderungen an EG-Düngemittel
- § 13 Anforderungen an vorverpackte kosmetische Mittel
- § 14 Anforderungen an kosmetische Mittel im Sinne des Artikels 19 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009
- § 15 Allgemeine Vorschriften
- § 16 Allgemeine Vorschriften für vorverpackte Lebensmittel
- § 17 Obst und Gemüse ohne Vorverpackung im Sinne des Artikels 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011
- § 18 Backwaren ohne Vorverpackung im Sinne des Artikels 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011
- § 19 Für den unmittelbaren Verkauf vorverpackte Lebensmittel im Sinne des Artikels 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011
- § 20 Weitere Bestimmungen zur Füllmengenkennzeichnung
- § 21 Kennzeichnung der Stückzahl
- § 22 Befreiung oder Erleichterung von der Füllmengenkennzeichnung
- § 23 Verbindliche Werte für die Nennfüllmengen bei Wein und Spirituosen
- § 24 Allgemeine Vorschriften bei Kennzeichnung nach Stückzahl
- § 25 Besondere Vorschriften bei Kennzeichnung nach Stückzahl
- § 26 Anforderungen an die Nennfüllmenge bei Kennzeichnung nach Stückzahl
- § 27 Allgemeine Vorschriften bei Kennzeichnung nach Länge oder Fläche
- § 28 Anforderungen an die Nennfüllmenge bei Kennzeichnung nach Länge oder Fläche
- § 29 Offene Packungen
- § 30 Verkaufseinheiten ohne Umhüllung
- § 31 Anforderungen an Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge
- § 32 Minusabweichungen bei Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge
- § 33 Fertigpackungen mit Füllmengen von weniger als 5 Gramm oder 5 Milliliter
- § 34 Fertigpackungen mit Füllmengen von mehr als 10 Kilogramm oder mehr als 10 Liter
- § 35 Angaben bei Maßbehältnis-Flaschen
- § 36 Genauigkeitsanforderungen
- § 37 Herstellerzeichen
- § 38 Lesbarkeit und Schriftgröße
- § 39 Mehrere Packungen, Sammelpackungen
- § 40 Marktüberwachung
- § 41 Kontroll- und Dokumentationspflichten
- § 42 Bezugstemperatur
- § 43 Ordnungswidrigkeiten
- § 44 Übergangsvorschriften