229 B
229 B
§ 3 Struktur der Berufsausbildung
Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und Ausbildungsinhalte in einer der Fachrichtungen 1.Instandhaltungstechnik, 2.Fertigungstechnik oder 3.Triebwerkstechnik.