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FLGDV_2
Verordnung über die Anforderungen an die Zulassung von Klassifizierungsunternehmen und Klassifizierern für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Antrag auf Zulassung als Klassifizierungsunternehmen
- § 2 Antragsinhalt
- § 3 Unabhängigkeit von Klassifizierungsunternehmen
- § 4 Beschränkungen der Zulassung von Klassifizierungsunternehmen
- § 5 Zulassung von Klassifizierern
- § 6 Zulassungsantrag
- § 7 Ausbildung und Sachkundeprüfung der Klassifizierer
- § 8 Prüfungskommission
- § 9 Prüfungstermine und Anmeldung zur Prüfung
- § 10 Durchführung der Sachkundeprüfung
- § 11 Rücktritt, Nichtteilnahme
- § 12 Prüfungsergebnis und Prüfungszeugnis
- § 13 Wiederholung der Sachkundeprüfung
- § 14 Zulassungsurkunde, Klassifiziererausweis, personenbezogener Stempel, Belehrung
- § 15 Fortbildungskurs, Fortbildungsprüfung