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301 B

FINVERMSTVTR

Staatsvertrag über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und dem Land Berlin (Finanzvermögen-Staatsvertrag)


Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.