7.2 KiB
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FEV_2010
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Grundregel der Zulassung
- § 2 Eingeschränkte Zulassung
- § 3 Einschränkung und Entziehung der Zulassung
- § 4 Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen
- § 5 Sonderbestimmungen für das Führen von Mofas und geschwindigkeitsbeschränkten Kraftfahrzeugen
- § 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen
- § 6 Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96
- § 6 Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196
- § 6 Sonderbestimmungen für das Führen von Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und des Katastrophenschutzes
- § 7 Ordentlicher Wohnsitz im Inland
- § 8 Ausschluss des Vorbesitzes einer Fahrerlaubnis der beantragten Klasse
- § 9 Voraussetzung des Vorbesitzes einer Fahrerlaubnis anderer Klassen
- § 10 Mindestalter
- § 11 Eignung
- § 12 Sehvermögen
- § 13 Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik
- § 13 Klärung von Eignungszweifeln bei Cannabisproblematik
- § 14 Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel
- § 15 Fahrerlaubnisprüfung
- § 16 Theoretische Prüfung
- § 17 Praktische Prüfung
- § 17 Beschränkung auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe
- § 18 Gemeinsame Vorschriften für die theoretische und die praktische Prüfung
- § 19 Schulung in Erster Hilfe
- § 20 Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
- § 21 Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
- § 22 Verfahren bei der Behörde und der Technischen Prüfstelle
- § 22 Abweichendes Verfahren bei Elektronischem Prüfauftrag und Vorläufigem Nachweis der Fahrerlaubnis
- § 23 Geltungsdauer der Fahrerlaubnis, Beschränkungen und Auflagen
- § 24 Verlängerung von Fahrerlaubnissen
- § 24 Gültigkeit von Führerscheinen
- § 25 Ausfertigung des Führerscheins
- § 25 Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins
- § 25 Ausstellung des Internationalen Führerscheins
- § 26 Dienstfahrerlaubnis
- § 27 Verhältnis von allgemeiner Fahrerlaubnis und Dienstfahrerlaubnis
- § 28 Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- § 29 Ausländische Fahrerlaubnisse
- § 29 Fahrerlaubnisse von in Deutschland stationierten Angehörigen der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika und Kanadas
- § 30 Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- § 30 Weitergeltung einer deutschen Fahrerlaubnis und Rücktausch von Führerscheinen
- § 31 Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- § 32 Ausnahmen von der Probezeit
- § 33 Berechnung der Probezeit bei Inhabern von Dienstfahrerlaubnissen und Fahrerlaubnissen aus Staaten außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- § 34 Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe und Anordnung des Aufbauseminars
- § 35 Aufbauseminare
- § 36 Besondere Aufbauseminare nach § 2b Absatz 2 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes
- § 37 Teilnahmebescheinigung
- § 38 Verkehrspsychologische Beratung
- § 39 Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar und weiterer Maßnahmen bei Inhabern einer Dienstfahrerlaubnis
- § 40 Bezeichnung und Bewertung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem
- § 41 Maßnahmen der nach Landesrecht zuständigen Behörde
- § 42 Fahreignungsseminar
- § 43 Überwachung der Fahreignungsseminare nach § 42 und der Einweisungslehrgänge nach § 46 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 des Fahrlehrergesetzes
- § 43 Anforderungen an Qualitätssicherungssysteme für das Fahreignungsseminar
- § 44 Teilnahmebescheinigung
- § 46 Entziehung, Beschränkung, Auflagen
- § 47 Verfahrensregelungen
- § 48 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- § 48 Voraussetzungen
- § 48 Evaluation
- § 49 Speicherung der Daten im Zentralen Fahrerlaubnisregister
- § 50 Übermittlung der Daten vom Kraftfahrt-Bundesamt an die Fahrerlaubnisbehörden nach § 2c des Straßenverkehrsgesetzes
- § 51 Übermittlung von Daten aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister nach den §§ 52 und 55 des Straßenverkehrsgesetzes
- § 52 Abruf im automatisierten Verfahren aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister durch Stellen im Inland nach § 53 des Straßenverkehrsgesetzes
- § 53 Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Zentralen Fahrerlaubnisregister nach § 54 des Straßenverkehrsgesetzes
- § 54 Sicherung gegen Missbrauch
- § 55 Aufzeichnung der Abrufe
- § 56 Abruf im automatisierten Verfahren aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister durch Stellen im Ausland nach § 56 des Straßenverkehrsgesetzes
- § 57 Speicherung der Daten in den örtlichen Fahrerlaubnisregistern
- § 58 Übermittlung von Daten aus den örtlichen Fahrerlaubnisregistern
- § 59 Speicherung von Daten im Fahreignungsregister
- § 60 Übermittlung von Daten nach § 30 des Straßenverkehrsgesetzes
- § 61 Abruf im automatisierten Verfahren nach § 30a des Straßenverkehrsgesetzes
- § 62 Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren nach § 30b des Straßenverkehrsgesetzes
- § 63 Vorzeitige Tilgung
- § 64 Identitätsnachweis
- § 65 Ärztliche Gutachter
- § 66 Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung
- § 67 Sehteststelle
- § 68 Stellen für die Schulung in Erster Hilfe
- § 69 Stellen zur Durchführung der Fahrerlaubnisprüfung
- § 70 Träger von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung
- § 71 Verkehrspsychologische Beratung
- § 71 Träger von unabhängigen Stellen für die Bestätigung der Eignung von eingesetzten psychologischen Testverfahren und -geräten
- § 71 Träger von unabhängigen Stellen für die Bestätigung der Eignung von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung
- § 72 Begutachtung
- § 73 Zuständigkeiten
- § 74 Ausnahmen
- § 75 Ordnungswidrigkeiten
- § 76 Übergangsrecht
- § 77 Verweis auf technische Regelwerke
- § 78 Inkrafttreten